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   BPatG, 22.03.2018 - 23 W (pat) 42/16   

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BPatG, 22.03.2018 - 23 W (pat) 42/16 (https://dejure.org/2018,8838)
BPatG, Entscheidung vom 22.03.2018 - 23 W (pat) 42/16 (https://dejure.org/2018,8838)
BPatG, Entscheidung vom 22. März 2018 - 23 W (pat) 42/16 (https://dejure.org/2018,8838)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bundespatentgericht PDF
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerruf eines Patents mit der Bezeichnung "Isolierschicht-Bipolartransistor" wegen fehlender Patentfähigkeit; Prüfung des Vorliegens einer erfinderischen Tätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BPatG, 26.11.2013 - 23 W (pat) 17/10
    Auszug aus BPatG, 22.03.2018 - 23 W (pat) 42/16
    Auf die am 17. Juni 2002 unter Inanspruchnahme der ausländischen Priorität mit der Nummer JP 2001-216135 vom 17. Juli 2001 beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereichte Patentanmeldung 102 26 908.4 hat der 23. Senat des Bundespatentgerichts zum Ende der mündlichen Verhandlung der Anmelderbeschwerde mit dem Aktenzeichen 23 W (pat) 17/10 am 26. November 2013 den Zurückweisungsbeschluss der Prüfungsstelle für Klasse H01L des Deutschen Patent- und Markenamts vom 23. September 2009 aufgehoben und das nachgesuchte Patent 102 26 908 (Streitpatent) mit der Bezeichnung "Isolierschicht-Bipolartransistor" unter Zitierung des Stands der Technik gemäß den Druckschriften.

    Im Erteilungsbeschluss zur Anmelderbeschwerde (23 W (pat) 17/10) wurde bereits dargelegt, dass der Fachmann den Druckschriften D1, D4 und D6 ebenfalls lediglich einen Isolierschicht-Bipolartransistor mit den Merkmalen des Oberbegriffs des erteilten Anspruchs 1 entnimmt, aber keinen Hinweis bezüglich der kennzeichnenden Merkmale, und dass die Druckschriften D2, D3 und D5 hinsichtlich der Lehre des erteilten Anspruchs 1 weiter abliegen.

  • BGH, 30.04.2008 - I ZB 4/07

    alphaCAM

    Auszug aus BPatG, 22.03.2018 - 23 W (pat) 42/16
    Die Durchführung einer mündlichen Verhandlung vor dem Senat war nicht notwendig, da der Beschwerde der Patentinhaberin in vollem Umfang entsprochen wurde und die Einsprechende keinen dahingehenden Antrag gestellt hat (analog zu BGH, GRUR 2008, 731 - alphaCAM).
  • BGH, 10.12.1987 - X ZB 28/86

    Zurücknahme der Beschwerde gegen einen einen Einspruch als unzulässig

    Auszug aus BPatG, 22.03.2018 - 23 W (pat) 42/16
    Die Patentabteilung 33 des Deutschen Patent- und Markenamts und auch die Patentinhaberin wurden demnach in die Lage versetzt, ohne eigene Nachforschungen festzustellen, ob die behaupteten Einspruchsgründe vorliegen (vgl. hierzu BGH BlPMZ 1988, 250, Leitsatz 2, 251, liSp, Abs. 1 - Epoxidation; Schulte, PatG, 10. Aufl., § 59 Rdn. 83 bis 89).
  • BGH, 23.02.1972 - X ZB 6/71

    Inanspruchnahme der Priorität der Voranmeldung eines Patents in den USA -

    Auszug aus BPatG, 22.03.2018 - 23 W (pat) 42/16
    Die Zulässigkeit des Einspruchs ist von Amts wegen in jedem Verfahrensstadium, auch im Beschwerdeverfahren, zu prüfen (vgl. Schulte, PatG, 10. Aufl., § 59 Rdn. 51 und 150 bis 152; BGH GRUR 1972, 592 - Sortiergerät), da nur das Vorliegen eines zulässigen Einspruchs die weitere sachliche Überprüfung eines erteilten Patents erlaubt.
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